Satzung

Satzung des Sport-Club Glashütten e.V. § 1 Name und Sitz 1.1 Der am 05.06.1967 gegründete Verein ührt den Namen: “Sport-Club Glashütten e.V.". 1.2 Er hat seinen Sitz in 61479 Glashütten/Taunus und soll in das Vereinsregister eingetragen werden. § 2 Zweck und Aufgaben 2.1 Der Sport-Club Glashütten verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Er hat insbesondere die Aufgabe, seine Mitglieder durch Pflege des Sports auf der Grundlage des Amateurgedankens und nach dem Grundsatz der Freiwilligkeit unter Ausschluss von parteipolitischen, konfessionellen, beruflichen und rassischen Gesichtspunkten körperlich und sittlich zu kräftigen und durch Pflege der Freundschaft miteinander zu verbinden.

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